Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Monja Klaus (im Folgenden auch Therapeutin genannt)
als Tierphysiotherapeutin/ Dornosteopathin
(im Folgenden zusammenfassend als Tierphysiotherapeut aufgeführt),
und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag
(im Folgenden als Behandlungsvertrag aufgeführt) im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
Behandlungsvertrag
1. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des Tierphysiotherapeuten annimmt und sich an den Tierphysiotherapeuten zum Zwecke der Beratung, Befundung und Therapie wendet.
2. Der Tierphysiotherapeut ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierphysiotherapeut aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierphysiotherapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
3. Der Tierphysiotherapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten / Halter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tierphysiotherapie zur Beratung, Befundung und Therapie beim Patienten anwendet.
4. Über die Befundungs- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Tierphysiotherapeuten über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Tierphysiotherapeut befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht.
5. In der Regel werden vom Tierphysiotherapeuten Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
6. Der Tierphysiotherapeut darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen oder abgeben.
Mitwirkung des Tierhalters
7. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Der Tierphysiotherapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Befundfindung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der Tierphysiotherapeut haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
8. Der Tierphysiotherapeut übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.
9. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.
Honorierung des Tierphysiotherapeuten
10. Der Tierphysiotherapeut hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Tierphysiotherapeut und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste bzw. der benannten Gebührenverordnung aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
11. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar an den Tierphysiotherapeuten zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
12. Der Tierphysiotherapeut verpflichtet sich nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€.
13. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
14. Lässt der Tierphysiotherapeut Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht (z.B. Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Tierphysiotherapeuten.
15. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Tierphysiotherapeuten nicht gestattet. Die Anwendung von vom Patienten mitgebrachten Arzneimitteln durch den Tierphysiotherapeuten ist ausgeschlossen.
16. Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Tierhalter für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Tierphysiotherapeuten keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Tierphysiotherapeuten empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Patient freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle. Der Tierphysiotherapeut darf sich für apothekenpflichtige Arzneimittel keine Rückvergütungen oder Vorteile gewähren lassen.
17. Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem Tierphysiotherapeuten oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Tierphysiotherapeuten in Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.
Honorarerstattung durch Dritte
18. Der Tierphysiotherapeut führt eine Direktabrechnung durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
19. Soweit der Tierphysiotherapeut im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung den Tierhalter über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar.
20. Der Tierphysiotherapeut erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Tierhalter. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
Fahrtkosten
21. Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden.
Gebühren
22. Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.
Haftung
23. Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen, Praxisausrüstung und Praxiseinrichtung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
Vertraulichkeit der Behandlung
24. Der Tierphysiotherapeut behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich des Befundes, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird.
25. Punkt 24 ist nicht anzuwenden, wenn der Tierphysiotherapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Befunden oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Punkt 24 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Befundung oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
26. Der Tierphysiotherapeut führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen.
27. Sofern der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Tierphysiotherapeut kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.
28. Handakten werden vom Tierphysiotherapeuten 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.
Meinungsverschiedenheiten
29. Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
Hausbesuche / Termine
30. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, WhatsApp, E-mail oder telefonisch bestätigt wurden.
31. Bei Verspätungen eines Patienten/Halters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Therapeutin ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen.
32. Tritt der Tierhalter innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Termin (oder bei Ankunft) von dem Behandlungsvertrag zurück, so wird ihm die vereinbarte Behandlung in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
33. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunden seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informieren.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
34. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Friedberg (Hessen). Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
Salvatorische Klausel
35. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.